Teilnahme an den U18-Wahlen

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.

Um wählen zu dürfen, muss man jedoch volljährig sein. Die U18-Wahlen ermöglichen es Schülern und Schülerinnen, sich politisch zu Wort zu melden, auch wenn sie noch keine 18 Jahre alt sind.

Realitätsnahes Wahllokal

So durften am 13. Februar alle 10. Klassen mit ihren jeweiligen Politik- und Gesellschaftslehrkräften Philipp Warda und Sonja Windeck ins Ebermannstädter Jugendzentrum „K4“ gehen, wo die Jugendpflegerin Corinna Drummer ein Wahllokal mit echten Wahlkabinen und einer richtigen Wahlurne eingerichtet hatte. Auch enthielten die Wahlzettel die gleichen Direktkandidaten, denen man hier im Wahlkreis die Erststimme geben kann. Hierdurch gestaltet sich diese simulierte Wahl sehr realitätsnah.

Wichtige Erfahrungen

Im Unterricht wurde das Thema Wahlen eingehend vorbesprochen. Die Schüler und Schülerinnen beschäftigten sich beispielsweise mit der Bedeutung von Erst- und Zweitstimme, diskutierten darüber, warum es wichtig ist wählen zu gehen, und lernten den Wahl-O-Mat kennen. Die U18-Wahlen sind auch deshalb ein wirklich gutes Projekt, weil sie einen Anreiz für Jugendliche schaffen, sich im Vorfeld gut zu informieren, um dann bei der Wahl eine bewusste Entscheidung treffen zu können.

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