Maskenpflicht im ÖPNV

Wir weisen nochmals darauf hin, dass die Maskenpflicht sowohl in den Bussen und Zügen als auch an den Haltestellen und Bahnhöfen gilt.

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege schreibt mit der Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die bereits seit 27.04.2020 für den ÖPNV gilt, auch für die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr (das sind insbes. Schulbusse) vor.

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