Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege schreibt mit der Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die bereits seit 27.04.2020 für den ÖPNV gilt, auch für die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr (das sind insbes. Schulbusse) vor.
Maskenpflicht im ÖPNV

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